Röteln

Röteln
Rubeola (fachsprachlich)

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Rö|teln ['rø:tl̩n], die <Plural>:
Infektionskrankheit mit Hautausschlag:
sie hat [die] Röteln.

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Rö|teln 〈Pl.; Med.〉 Infektionskrankheit mit masernähnl. Ausschlag u. Lymphknotenschwellung: Rubeola [→ rot]

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Rö|teln <Pl.>:
Infektionskrankheit, die mit einem den Masern ähnlichen Ausschlag einhergeht.

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Röteln,
 
Rubeola, Rubẹlla, zu den Kinderkrankheiten gehörende, meist harmlose Virusinfektion, die besonders zwischen dem 3. und 10. Lebensjahr auftritt. Erreger ist das zu den Togaviridae gehörende Rötelnvirus.
 
Die Übertragung vollzieht sich durch Tröpfcheninfektion über die Schleimhaut der oberen Atemwege. Die Symptome bestehen zunächst in einer schmerzhaften Lymphknotenschwellung im Nacken und hinter den Ohren; nach einer Inkubationszeit von 12-21 Tagen tritt der charakteristisch kleinfleckige, leicht erhabene, blassrosafarbene Hautausschlag auf, der sich, vom Gesicht ausgehend, über den ganzen Körper ausbreitet. Meist besteht nur geringes Fieber. Bei Jugendlichen und Erwachsenen können auch Gelenkschmerzen auftreten. Die Krankheit verläuft in der Regel komplikationslos; der Ausschlag bildet sich nach etwa drei Tagen zurück. In etwa 20-30 % (bei Kindern bis zu 50 %) der Fälle ist der Verlauf symptomfrei. Die Erreger werden etwa eine Woche vor Auftreten des Ausschlags bis eine Woche danach ausgeschieden, jedoch auch bei symptomfreier Erkrankung. Eine Behandlung ist nicht erforderlich (bei Fieber Bettruhe); die Erkrankung hinterlässt lebenslange Immunität.
 
Anders als bei einer nachgeburtlichen Infektion kann aber eine durch Erkrankung der Mutter v. a. in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten hervorgerufene Übertragung auf den Embryo schwere Schädigungen (Rötelnembryopathie, Embryopathia rubeolosa, Gregg-Syndrom) hervorrufen. Sie führen zu Spontanabort, Totgeburt oder Fehlbildungen (z. B. Herzfehler, Taubheit, Augenlinsentrübung, Glaukom, geistige Behinderung). Deshalb wird eine aktive Immunisierung durch Schutzimpfung mit abgeschwächten Erregern bei allen Kindern empfohlen (Impfkalender, Übersicht). Vor einer geplanten Schwangerschaft sollte die Immunität durch Kontrolle des Antikörpertiters überprüft werden; bei nicht immunisierten (seronegativen) Schwangeren ist eine Prophylaxe mit Rötelnimmunglobulin empfehlenswert. Vier Wochen vor bis acht Wochen nach der Impfung muss eine Empfängnis vermieden werden. Eine Erkrankung gilt besonders bis zur 17. Woche der Schwangerschaft als Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch.
 

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Rö|teln <Pl.>: Infektionskrankheit, die mit einem den Masern ähnlichen Ausschlag einhergeht.

Universal-Lexikon. 2012.

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Synonyme:

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